Qualität – Begriffsbestimmung
Der Begriff „Qualität“ dreht sich in der Arztpraxis zentral um die optimale medizinische Versorgung der Patienten. Dabei muss ein Konsens gefunden werden zwischen der Befriedigung der persönlichen Erwartungshaltung der Patienten (und damit der „Kundenzufriedenheit“) – und der Qualität, Kosteneffizienz und Notwendigkeit der Behandlungen.
Dazu stellen Kostenträger und Öffentlichkeit Anforderungen:
Einhaltung medizinischer Standards, Sorgfalt, die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit bei der Behandlung etc.
Nach der Einführung des Qualitätsmanagements in vielen Bereichen der modernen Wirtschaft wird nun auch der Qualitätsstandard in Arztpraxen überprüft, angeglichen und optimiert – durch entsprechende Maßnahmen.
Die Vorteile der Einführung des Qualitätsmanagements liegen auf der Hand:
Durch die Dokumentation von Arbeitsweisen, Behandlungen, Patienten- und Mitarbeiterbefragungen wird der Austausch mit Anderen und damit die Messung von Qualität möglich.
Die laufende Qualitätsoptimierung muss dabei immer der zukünftigen Patientenbindung dienen – eine z.Zt. durch von Kostenträgern geforderten Kostenreduktion sensible Aufgabe.
Weniger Zeit für die Patienten, höheres Qualitätsbewusstsein der Bevölkerung, geforderte Unternehmenstransparenz durch die Kostenträger – bei all diesen Anforderungen ist Qualitätsmanagement unerlässlich.
